Dein Weg zum Führerausweis Kat. B
Grundvoraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)
- Lernfahrausweisgesuch ausfüllen Anmeldeformular
- Sehest (nicht älter als 24 Monate)
- 1 Passfoto (ohne Kopfbedeckung)
Dein Weg zum Fahrausweis:
1. Theoretische Prüfung (Basistheorie)
2. Lernfahrausweis, der 24 Monate gültig ist
3. Start der Fahrausbildung bei einem Fahrlehrer
4. Während der Fahrausbildung besuchst du den Verkehrskunde Kurs (VKU)
5. Am Schluss absolvierst du die Praktische Prüfung und erhälst den Führerausweis auf Probe
Neu ab 01.01.2027
Ab dem Mindestalter 17 Jahren kannst den Lehrfahrausweis erhalten. 1 Monat vor dem 17 Geburtstag kann die Theorieprüfung absolviert werden.
Anmeldung beim Strassenverkehrsamt (Faber Pin Nr. erhalten, dies ist max. 6 Monate im Voraus möglich)
Nothelfer / Sehtest / VKU absolvieren
Theorieprüfung (Basistheorie)
Lernfahrausweis 24 Monate Gültig.
Start der Fahrausbildung bei einem Fahrlehrer.
- Am Schluss absolvierst du die Praktische Prüfung und erhälst den Führerausweis auf Probe.
Neuer Ablauf zum Erwerb des Lehrfahrausweises
WAB-Kurs
Innerhalb der 3-jährigen Probezeit musst du einen WAB Tag absolvieren. Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.
Das solltest du wissen:
Wird der WAB-Kurs nicht besucht, verliert der befristete Führerausweis seine Gültigkeit.